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e) Die Praxis der Verfahrensarten

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Ähnlich wie auch in Westeuropa stellen Individualklagen bei weitem die häufigsten Verfahren vor den Verfassungsgerichten dar. Diese machen im Durchschnitt zwischen 80% und 97% aller Fälle der Verfassungsgerichte aus und haben, ebenfalls wie in Westeuropa, nur selten Erfolg. Im Unterschied zu den meisten westeuropäischen Ländern setzen sich jedoch diese Individualklagen sowohl aus Verfassungsbeschwerden als auch aus abstrakten Normenkontrollanträgen zusammen. Die Konkurrenz beider Verfahren und deren Koordinierung würde eigentlich einen Filtermechanismus erfordern, dessen Einführung aber die Ressourcen der Verfassungsgerichte oft übersteigen würde. Vor allem das serbische und das kroatische Verfassungsgericht werden jährlich von 10.000 bzw. 6.000 Beschwerden nahezu überrollt, doch selbst in Bosnien-Herzegowina, wo die Konkurrenz von Verfassungsbeschwerde und von durch Einzelne angestrengte abstrakte Normenkontrolle nicht existiert, wird das Gericht mit ungefähr 5.000 Fällen jährlich befasst.[83]

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