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5. Mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung (§ 224 Abs. 1 Nr. 5)

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Gefährlich i.S. des § 224 Abs. 1 Nr. 5 ist eine Körperverletzung, die mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begangen wird. Dafür ist der Eintritt einer konkreten Gefahr nicht erforderlich. Es genügt vielmehr, dass die zu beurteilende Handlung geeignet war, eine Lebensgefährdung herbeizuführen.[68] Diese Auslegung findet nicht zuletzt eine Stütze in den Materialien zum 6. StrRG.[69]

Merke:

Ob eine ,,Behandlung“ geeignet ist, das Leben des Opfers zu gefährden, ist zwar unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls zu prüfen. Der Eintritt einer konkreten Gefahr ist dafür aber nicht notwendig.[70]

Beispiele:

A drosselt B mit einem Sicherheitsgurt, so dass dieser „gerade noch Luft bekommt“,[71] Sehstörungen erleidet[72] bzw. bewusstlos wird.[73]

C setzt D „in exzessiver Weise“ medizinisch nicht indizierten Röntgenstrahlen aus.[74]

E versetzt einem neun Wochen alten Kind wuchtige Faustschläge gegen den Kopf.[75]

F schubst G eine steile Steintreppe hinunter.[76]

H tritt in massiver Weise gegen den Kopf des am Boden liegenden I.[77]

J legt den spärlich bekleideten und schwer alkoholisierten K bei 0° C im Freien ab.[78]

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Wird ein gefährliches Tatmittel (z.B. ein Messer) eingesetzt, deutet dies zwar auf das Vorliegen dieser Begehungsvariante hin. Es ist aber stets zu prüfen, gegen welche Körperregion es geführt worden ist.[79] Das Abfeuern von Gummigeschossen etwa gegen den Hals kann genügen, weil sie dort lebensgefährliche Verletzungen herbeiführen können.[80] Wird das Opfer gewürgt, so kommt es namentlich auf Dauer und Intensität des Einwirkens an.[81] Führt dieses zur Bewusstlosigkeit, ist eine lebensgefährdende Behandlung regelmäßig zu bejahen.[82]

Vertiefungshinweis:

Ähnlich wie beim § 224 Abs. 1 Nr. 2 (vgl. Rn. 19) muss gerade die Art der Behandlung geeignet sein, das Leben zu gefährden („mittels“). Daher soll es beispielsweise nicht genügen, wenn das Opfer durch einen für sich genommen ungefährlichen Stoß des Täters auf die Fahrbahn stürzt und erst infolge dessen dem Risiko ausgesetzt ist, durch einen nachfolgenden Unfall getötet zu werden.[83]

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