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B. Tatbestände

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Prüfungsabfolge der Tatbestände der §§ 226 Abs. 1, 227 Abs. 1
1. Vorsätzliche, rechtswidrige und schuldhafte Körperverletzung 2. Eintritt einer schweren Folge nach den §§ 226 Abs. 1 und 227 Abs. 1(Rn. 5 ff., 10 ff., 17 ff. und 29) 3. Kausalität und Unmittelbarkeitszusammenhang zwischen Körperverletzung und schwerer Folge(Rn. 8, 15 und 30 ff.) 4. Wenigstens Fahrlässigkeit bezüglich der Herbeiführung der schweren Folge(Rn. 26 und 38)
Strafrecht Besonderer Teil

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