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2. Erläuterung der Verschmelzung

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Die Vertretungsorgane haben im Verschmelzungsbericht die mit dem Verschmelzungsvorgang verfolgten Ziele im Einzelnen zu erläutern. Einzugehen ist insbes auf die mit dem Umstrukturierungsvorgang erstrebten Vorteile sowie die hiermit verbundenen Risiken. Gefordert ist eine konkrete Darlegung der Gründe, weshalb der angestrebte Umstrukturierungsvorgang im vorliegenden Fall der beste Wege zur Realisierung der angegebenen Ziele ist (vgl Drygala in Lutter, § 8 Rn 13; OLG Saarbrücken NZG 2011, 358). Mögliche Alternativen zur Verschmelzung und die Gründe für ihre Ablehnung sind zu erörtern.

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Nach der Darlegung der erwarteten Vorteile (bspw Synergieeffekte, Sicherung von Arbeitsplätzen) und der erwarteten Risiken ist eine konkrete Abwägung dieser Gesichtspunkte vorzunehmen und hieraus die Entscheidung für den angestrebten Umstrukturierungsvorgang schlüssig zu begründen.

Umwandlungsgesetz

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