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b) Darstellung der Barabfindung

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Im Verschmelzungsbericht ist darzulegen, aus welchen Gründen ein Abfindungsangebot gem den §§ 29 ff zu unterbreiten war, weiterhin ist auf die Regelung des § 31 über die Annahme des Abfindungsangebots einzugehen (Stratz in Schmitt/Hörtnagl/Stratz, § 8 Rn 24). Hinsichtlich der Angemessenheit der Barabfindung gelten die Ausführungen zum Umtauschverhältnis entspr.

Umwandlungsgesetz

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