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3. Erläuterung des Verschmelzungsvertrages

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Die Erläuterungen zum Verschmelzungsvertrag sollen dem juristisch nicht vorgebildeten Laien die wesentlichen Regelungen so erläutern, dass diese ohne Hinzuziehung juristischer Berater nachvollziehbar sind. Erforderlich ist hier die Erläuterung des Inhalts und der Tragweite der einzelnen Regelungen des Verschmelzungsvertrags. Soweit die Regelungen in diesem Sinne verständlich sind, erübrigen sich Ausführungen hierzu (Marsch-Barner in Kallmeyer, § 8 Rn 9).

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Die teilweise geforderten Erläuterungen in wirtschaftlicher Hinsicht (so Stratz in Schmitt/Hörtnagl/Stratz, § 8 Rn 16) gehören zur Darstellung der Verschmelzung.

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