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o) Vergabeverfahren
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Die Verschmelzung eines Bieterunternehmens in der Phase zwischen Ablauf der Angebotsabgabefrist und Zuschlag führt im Rechtssinn zu einer inhaltlichen Änderung des Angebots, die zum Ausschluss von der Wertung führt (OLG Düsseldorf VergabeR 2007, 92 = NZBau 2007, 254; Vossius in Widmann/Mayer, § 20 Rn 297.1).