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I. Prinzipien des Verwaltungsrechts

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„Le propre de l’État français est d’être administratif. Ce n’est pas l’État qui a créé l’administration mais bien l’inverse.“[2]

Um den Aufbau des französischen Verwaltungsrechts und seine Entwicklung und Bedeutung in Frankreich zu verstehen, darf man nicht aus den Augen verlieren, dass die Zentralisierung der Verwaltung „den Staat errichtet und Frankreich geschaffen hat“.[3] Historisch betrachtet hat die Tradition der Zentralisierung der öffentlichen Verwaltung eine Sonderstellung eingeräumt. Parallel dazu hat sich als Korrektiv die Verwaltungsgerichtsbarkeit entwickelt. Aus diesem Prozess, der zwei gegenläufige, sich ergänzende Erscheinungen miteinander verbindet, ist das französische Verwaltungsrecht entstanden, auch wenn die Verwaltung seit der Monarchie ihr eigenes Recht geschaffen hat.[4] Um den Aufbau des Verwaltungsrechts und das Wesen des Rechts der öffentlichen Verwaltung in seinen wichtigsten Ausprägungen zu erfassen, ist es erforderlich, auf die grundlegenden Prinzipien einzugehen.

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