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b) Die approche contentieuse des Verwaltungsrechts

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Als Recht des Verwaltungshandelns, das in der Republik auch zum Recht des Schutzes der administrés wird, entwickelt sich das Verwaltungsrecht aus der Kontrollfunktion: Weil es seine wichtigste Quelle in der Tätigkeit der Verwaltungs- gerichtsbarkeit fand, ist es ursprünglich eng mit dem Studium des Verwaltungsrechtsstreits verbunden. Methodisch resultiert daraus ein besonderes Verwaltungsrechtsverständnis. Dieses beruht auf der Tatsache, dass eine Kodifikation fehlt, und der Vorstellung, dass das Verwaltungsrecht besonders schwer zu fassen ist. Diese Vorstellung, die allgemein als Charakteristikum des Verwaltungsrechts gilt, führt dazu, dass sich das Studium des Verwaltungsrechts auf die Analyse seiner später als essentiell bezeichneten Quelle stützt: der Rechtsprechung.

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