Читать книгу Sozialrecht - Raimund Waltermann - Страница 255
2. Teilarbeitslosengeld bei Teilarbeitslosigkeit
Оглавление487
Das Teilarbeitslosengeld ist eine 1998 neu in das System der Arbeitslosenversicherung eingeführte Entgeltersatzleistung. Teilarbeitslose Arbeitnehmer haben nach Maßgabe von § 162 SGB III Anspruch auf Teilarbeitslosengeld. Teilarbeitslos ist, wer eine versicherungspflichtige Beschäftigung verloren hat, die er neben einer weiteren versicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeübt hat, und eine versicherungspflichtige Beschäftigung sucht (§ 162 Abs. 2 Nr 1 SGB III). Die Dauer des Anspruchs auf Teilarbeitslosengeld beträgt sechs Monate (§ 162 Abs. 2 Nr 3 SGB III).
Das Teilarbeitslosengeld verbessert den Versicherungsschutz von Beschäftigten, die mehrere Teilzeitbeschäftigungen nebeneinander ausüben. Sie hatten früher, auch wenn sie aus beiden Beschäftigungen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichteten, bei Verlust eines der Arbeitsplätze keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, soweit angesichts der weiteren ausgeübten beitragspflichtigen Beschäftigung Arbeitslosigkeit im Sinn des Gesetzes nicht vorlag[71].