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b) Kontaktaufnahme zum Untersuchungsgefangenen

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Für die Kontaktaufnahme des Verteidigers zum Zwecke eines Anbahnungsgesprächs mit einem Untersuchungsgefangenen gelten folgende Besonderheiten: Da bereits der Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet wurde, sollte zunächst auch immer geklärt werden, ob bereits ein Pflichtverteidiger bestellt wurde. Mit dieser Information können bei einem Besuch ggf. die Frage der Wahlverteidigung und die Schwierigkeiten des Wechsels des Pflichtverteidigers besprochen werden.

Untersuchungshaft

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