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c) Vorbereitung der Revisionshauptverhandlung

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Die Vorbereitung auf die Hauptverhandlung setzt zunächst voraus, dass dem Verteidiger bekannt ist, welche Probleme der Senat in der Hauptverhandlung erörtern und vertiefen möchte. Ist dies aus der Stellungnahme der Revisionsstaatsanwaltschaft oder der Terminsnachricht des Senats nicht ersichtlich, sollte der Verteidiger das Revisionsgericht darum bitten, ihm die Schwerpunkte der Hauptverhandlung mitzuteilen, zu denen das Revisionsgericht eine Stellungnahme für notwendig hält. Anhand dieser Vorgaben hat eine Einarbeitung zu erfolgen mit dem Ziel, weitere und ergänzende Ausführungen machen zu können, die über den schriftlichen Revisionsvortrag hinausgehen.

Verteidigung im Revisionsverfahren

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