Читать книгу Rechtsanwaltsvergütung - Sabine Jungbauer - Страница 47
b) Arbeitsgerichtsgesetz/GKG
Оглавление59
Streitwerte in Arbeitsgerichtssachen waren bis zum 30.6.2004 in § 12 Abs. 7 ArbGG im Arbeitsgerichtsgesetz geregelt. Mit dem 1. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz wurden die Streitwertregelungen in § 42 GKG aufgenommen. Die eigene Gerichtskostentabelle im ArbGG ist ebenfalls ab 30.6.2004 aufgehoben worden. Auch die Gerichtskosten für Arbeitsgerichtssachen sind im Kostenverzeichnis des GKG geregelt (dort Teil 8).