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2. Grausam
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Obwohl die Grausamkeit eine subjektive Komponente enthält, ist sie nach allgemeiner Auffassung ein objektives Mordmerkmal. Strafgrund sind die besonderen Qualen, denen das Opfer ausgesetzt ist und die darin zum Ausdruck kommende Gesinnung des Täters.
Grausam tötet, wer aufgrund einer gefühllosen und unbarmherzigen Gesinnung seinem Opfer besonders schwere Qualen körperlicher oder seelischer Art durch eine über das normale Tötungsmaß hinausgehende Schmerzzufügung bereitet.[36]
Beispiel
Der geistig gestörte A fesselt seinen 70-jährigen Vater so ans Bett, dass dieser sich weder bewegen noch selbst befreien kann. In dieser hilflosen Lage lässt er ihn in seinen eigenen Exkrementen liegen und verdursten.
Darüber hinaus wurden als grausame Tötungen angesehen: Verbrennen, Foltern, mehraktige Tötungshandlungen mit besonders gravierenden Leiden des Opfers.[37]
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Beachten Sie, dass jede Tötung im Normalfall mit Schmerzen verbunden ist. Damit ein Totschlag zum Mord wird, muss der Täter dem Opfer besonders intensive Schmerzen oder Qualen zufügen. Die Grausamkeit muss ferner die mit Tötungsvorsatz vorgenommene Handlung charakterisieren. Hat der Täter zunächst ohne Tötungsvorsatz sein Opfer grausam körperlich misshandelt und alsdann ohne neue Grausamkeit getötet, so scheidet das Mordmerkmal aus.