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1. Mordlust
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Bei der Mordlust ist der Wunsch, einen anderen Menschen sterben zu sehen, einziger Zweck der Handlung.[41] In der Klausur wird Ihnen dieses Mordmerkmal eher selten begegnen. In der Praxis liegt bei solchen Tötungen zumeist eine verminderte oder gar aufgehobene Schuldfähigkeit gem. §§ 20, 21 vor.
Aus Mordlust handelt demnach, wer seine Befriedigung in dem Tötungsakt sucht.
Beispiel
F möchte einmal live und nicht nur im Kino erleben, was man empfindet, wenn man einem anderen beim Sterben zusieht. Zu diesem Zweck und um seinen Freunden zu imponieren überfällt er eines Abends den ihm körperlich unterlegenen Nachbarsjungen N, durchtrennt ihm mit einem gekonnten Schnitt die Halsschlagader und sieht ihm genüsslich beim Verbluten zu.