Читать книгу Strafrecht Besonderer Teil I - Sabine Tofahrn - Страница 62
VIII. Rechtswidrigkeit und Schuld
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Insofern gibt es keine deliktsspezifischen Besonderheiten. Es gelten die allgemeinen Grundsätze.
2. Teil Straftaten gegen das Leben › C. Mord, § 211 › IX. Täterschaft und Teilnahme