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Kinderrechte und sexuelle Ausbeutung

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Kinderhandel und kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern waren Thema von drei Weltkonferenzen – 1996 in Stockholm, 2001 in Yokohama und 2008 in Rio de Janeiro. Zahlreiche internationale Übereinkommen und Protokolle ächten die sexuelle Ausbeutung Minderjähriger. Die UN-Kinderrechtskonvention verlangt, dass Kinder, die in die Hand von Menschenhändlern gefallen sind, besonders geschützt werden. Die Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) aus dem Jahr 1999 bezeichnet sexuelle Ausbeutung als schlimmste Form der Kinderarbeit. Im Jahr 2000 forderte eine in Palermo beschlossene Vereinbarung die Strafverfolgung des Frauen- und Kinderhandels. In einem Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention, das im Januar 2002 in Kraft trat, verpflichteten sich die Unterzeichnerstaaten, Kinder wirksamer vor Kinderhandel, Prostitution und Pornographie zu schützen. 2003 fasste die Europäische Union einen Rahmenbeschluss zur Bekämpfung des Menschenhandels, der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie. Im Jahr 2007 verabschiedete der Europarat das Abkommen zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung.

Aus dem Fakultativprogramm zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie1:

1 Quelle: http://eeas.europa.eu/human_rights/docs/report08_de.pdf; http://www.un.org/Depts/german/uebereinkommen/ar54263anlage2-oebgbl.pdf

Artikel 1

Die Vertragsstaaten verbieten den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie nach Maßgabe dieses Protokolls.

Artikel 2

Im Sinne dieses Protokolls bedeutet

a) »Verkauf von Kindern« jede Handlung oder jedes Geschäft, mit denen ein Kind gegen Bezahlung oder für eine andere Gegenleistung von einer Person oder Personengruppe an eine andere übergeben wird;

b) »Kinderprostitution« die Benutzung eines Kindes bei sexuellen Handlungen gegen Bezahlung oder jede andere Art der Gegenleistung;

c) »Kinderpornographie« jede Darstellung eines Kindes, gleichviel durch welches Mittel, bei wirklichen oder simulierten eindeutigen sexuellen Handlungen oder jede Darstellung der Geschlechtsteile eines Kindes zu vorwiegend sexuellen Zwecken.


Der sexuelle Missbrauch fügt Minderjährigen oft einen lebenslangen traumatischen Schaden zu. Wenn Kinderprostituierte in ihre Familien und in die Gesellschaft zurückkehren wollen, müssen sie feststellen, dass sie dort nicht willkommen sind. Wegen ihrer »schmutzigen Vergangenheit« werden sie lebenslang diskriminiert, ausgeschlossen und zurückgewiesen. Viele verzweifeln, werden depressiv oder neigen zur Selbsttötung.

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