Читать книгу Verteidigung in Steuerstrafsachen - Sebastian Burger - Страница 8
a) Rechtsanwälte und Rechtslehrer
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Ein Mandat in Steuerstrafsachen kann jeder bei einem deutschen Gericht zugelassene Rechtsanwalt oder Rechtslehrer einer deutschen Hochschule übernehmen, § 138 Abs. 1 StPO.