Читать книгу Antikorruptions-Compliance - Simon Schafer - Страница 191
a) Zusammenhang mit Berufsausübung
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Der Tatbestand erfasst nur solche heilberuflichen Handlungen, die „im Zusammenhang mit der Ausübung dieses Berufs“ erfolgen. Dies bedeutet, dass rein private Handlungen eines Angehörigen eines Heilberufes keine Strafbarkeit jedenfalls nach den §§ 299a und b StGB begründen.