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c) Handlungen nach § 299b StGB
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§ 299b StGB stellt die aktive Bestechung unter Strafe. Der Täterkreis ist hier allerdings nicht auf Angehörige der in § 299a StGB genannten Heilberufe beschränkt. Die Ausführungen zu den Tatbestandsmerkmalen des § 299a StGB gelten entsprechend.