Читать книгу Antikorruptions-Compliance - Simon Schafer - Страница 209
b) Laboruntersuchungen
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Im Bereich von Laboruntersuchungen sind Fälle strafrechtlich problematisch, in denen ein Arzt Untersuchungen in einem Labor veranlasst, von dem er regelmäßig Material wie etwa Ampullen, Spatel, Objektträger und Fixiermittel erhält, das er den Patienten gegenüber selbst abrechnet oder seine Proben kostenlos ins Labor mitgenommen werden.
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Strafbarkeit kann auch im Falle von Quersubventionen vorliegen, bei denen der behandelnde Arzt bestimmte Laborleistungen zu einem günstigeren Preis bekommt, wenn dem Laborarzt im Gegenzug Patienten für Untersuchungen zugewiesen werden, die dieser nur selbst vornehmen und abrechnen kann. Dies betrifft etwa die privatärztliche Abrechnung im Bereich der M III und M IV Leistungen.[36]