Читать книгу Antikorruptions-Compliance - Simon Schafer - Страница 238

b) Einladungen an professionelle Kontakte („Landschaftspflege“)

Оглавление

18

Aber auch im gewerblichen Verkehr sind die strafrechtlichen Schranken bei den Hospitality-Einladungen zu beachten. Hier können die Grenzen weiter gefasst sein.[40] Denn bei § 299 StGB reicht für die Unrechtsvereinbarung nicht ein allgemeiner Bezug zu einer Diensthandlung, vielmehr muss hier der Vorteil als Gegenleistung für eine künftige unlautere Bevorzugung gefordert, versprochen oder angenommen werden.[41] Nach Peters bedarf es hier einer „erhöhten Vorsicht“ auch für den gewerblichen Bereich.[42] Hiergegen, also auch gegen die in § 299 StGB liegenden Bemühungen Lauterkeit im Geschäftsleben mit Hilfe des Strafrechts herbeizuführen, hat Schröder-Frerkes mit beachtlichen Argumenten Einwendungen vorgebracht.[43] Ob „Einladungen zur Landschaftspflege“ letztlich einer Strafbarkeit nach § 299 StGB bleibt schwierige Rechts- und Tatfrage. Einladende sind gut beraten, Auswahl und Einladung ihrer Gäste transparent[44] zu machen, um jeglichen Anschein einer Unlauterbarkeit von Anfang an zu vermeiden.

19

Für Einladung an geschäftliche Kontakte empfiehlt die Sponsorenvereinigung S20 z.B. folgenden Einladungsdisclaimer:

„Wir dürfen Sie bitten, die Einhaltung gesetzlicher und unternehmensinterner Regelungen zu prüfen, bevor Sie die Einladung annehmen. (Wir stehen Ihnen bzw. dem Compliance- Beauftragten Ihres Unternehmens gerne für Rückfragen zur Verfügung.)“[45]

Antikorruptions-Compliance

Подняться наверх