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Geschäftsbesorgungsvertrag § 675 BGB

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Unter einem Geschäftsbesorgungsvertrag versteht man einen Dienst- (Dienstvertrag) oder einen Werkvertrag (Werkvertrag), der eine Geschäftsbesorgung, d. h. eine selbstständige entgeltliche wirtschaftliche Tätigkeit für einen Dritten zum Vertragsgegenstand hat.

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