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II. AnmeldetagAnmeldetag und Priorität

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Der Eingang der PatentanmeldungAnmeldung-stag beim DPMA oder bei einem zugelassenen Patentinformationszentrum bestimmt ihren Anmeldetag (s.a. Abb. 3), nach dem verschiedene FristFristen berechnet werden, wie z.B. für die Patentdauer (§ 16 PatG), für JahresgebührJahresgebühr-Zahlungenzahlungen (§ 17 PatG) und für die Stellung des PrüfungPrüfung-santragsantrags (§ 44 Abs. 2 PatG). Sofern der Anmeldetag den ZeitrangZeitrang der betreffenden Patentanmeldung oder weiterer Nachanmeldungen darstellt (s.a. § 9), werden nach ihm auch weitere Fristen berechnet, wie z.B. für die Akteneinsicht (§ 31 Abs. 2 Nr. 2 PatG).

Recht des geistigen Eigentums

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