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§ 11 Allgemeine Grundsätze des VerfahrensrechtVerfahren-srechtsVerfahren

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Im Folgenden werden Grundsätze für die Verfahren vor dem DPMA, dem BPatGBPatG und dem BGHBGH beschrieben, und es wird konkreter auf die Erteilung eines inländischen Patents (d.h. erteilt vom DPMADPMA mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland) sowie auf entsprechende Einsprüche und NichtigkeitNichtigkeit-sverfahrensverfahren eingegangen.1

Nur der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle erwähnt, dass für PatentPatent-streitsachestreitsachen, d.h. Klagen, durch die ein Anspruch aus einem im PatGPatG geregelten Rechtsverhältnis geltend gemacht wird (beispielsweise Ansprüche wegen Patentverletzung nach § 139 PatG), die Zivilkammern zugewiesener LandgerichtLandgerichte (einschließlich Instanzenzug über zugehörige OberlandesgerichteOberlandesgericht bis ggf. zum BGH) ausschließlich zuständig sind (§ 143 PatG). Darauf wird in diesem Abschnitt nicht weiter eingegangen; stattdessen wird dafür auf den achten Abschnitt verwiesen.

Recht des geistigen Eigentums

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