Читать книгу Die straf- und bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit der Diensteanbieter sozialer Netzwerke im Internet - Timo Handel - Страница 30
a. Der Begriff der „Information“ des TMG
ОглавлениеDer Begriff der Information, auf den das TMG abstellt, entstammt der ECRL.105 Erfasst sind alle digitalisierten Inhalte106 und damit jegliche Daten – wie z.B. Text, Bild, Video, Ton/Musik, Software etc. –,107 „soweit sie nur elektronisch, d.h. mittels Telekommunikation übertragen werden“.108 Dabei beinhaltet der Begriff der Information gerade keine Beschränkung auf kommunikative Inhalte, die vom Rezipienten direkt wahrgenommen werden.109