Читать книгу Die straf- und bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit der Diensteanbieter sozialer Netzwerke im Internet - Timo Handel - Страница 39
c. Social Sharing
ОглавлениеDie Möglichkeit verschiedenste Informationen (Textbeiträge/Kommentare, Status-Meldungen, Fotos, Videos etc.) an unterschiedlichsten Stellen eines sozialen Netzwerks zu platzieren bzw. mit anderen Nutzern zu teilen oder Inhalte von anderen Nutzern weiter zu verbreiten, wird als Social Sharing bezeichnet.133 Der geteilte Inhalt wird dabei regelmäßig im Profil des den Inhalt teilenden Nutzers oder der Gruppe bzw. sonstigen Seite angezeigt, an die der Inhalt geteilt wurde, aber auch im sog. News Feed der mit dem Nutzer bzw. der Gruppe oder anderen Seite verbundenen Nutzern.134
Beim Social Sharing handelt sich um die Kernfunktion sozialer Netzwerke, die der Interaktion zwischen den Nutzern dient und diese ermöglicht. Es ist aber auch die Funktion, die dafür verantwortlich ist, dass rechtswidrige bzw. strafbare Inhalte über ein soziales Netzwerk einfach und weitreichend verbreitet werden können.135