Читать книгу Die straf- und bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit der Diensteanbieter sozialer Netzwerke im Internet - Timo Handel - Страница 51
Kapitel 2 Die Anwendbarkeit deutschen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts auf Diensteanbieter sozialer Netzwerke 175
ОглавлениеSofern der Diensteanbieter, wie häufig, seinen Sitz im Ausland hat, stellt sich zunächst die Frage nach dessen Verfolgbarkeit bzw. der Anwendbarkeit deutschen Straf- (siehe A.) und Ordnungswidrigkeitenrechts (siehe B.) sowie deren Nichtausschluss durch das Herkunftslandprinzip des § 3 TMG bzw. Art. 3 ECRL (siehe C.).
175 Das Kapitel stellt eine Weiterentwicklung eines Beitrags des Autors in MMR 2017, 227ff. dar und beruht daher im Ausgangspunkt und seiner Struktur auf diesem Beitrag.