Читать книгу Praxishandbuch DSGVO - Tobias Rothkegel - Страница 42
Kapitel 3 Anwendungsbereich des Datenschutzrechts
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Die Vorschriften der DSGVO sind nur dann zu beachten, wenn ihr Anwendungsbereich eröffnet ist. Von der Eröffnung des Anwendungsbereichs hängt zudem ab, ob die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz sachlich nach Art. 55 Abs. 1, 51 Abs. 1 DSGVO zuständig ist.1
1 Vgl. hierzu Kap. 15 Rn. 5ff.