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2.4.1.1 Berufsausbildung und Anlernausbildung

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Ein wichtiges Instrument in der Kategorie Into-the-Job ist die Berufsausbildung, die in Deutschland nach dem dualen Prinzip organisiert ist (vgl. Dillerup/Stoi, 2013: 604). Die duale Berufsausbildung ist in Deutschland geprägt vom Zusammenspiel zwischen dem ausbildenden Unternehmen, dem Auszubildenden und dem Staat. Die wichtigsten Rahmenbedingungen der Berufsausbildung sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgelegt. Bei einem Großteil der Ausbildungsberufe liegt die Dauer der Berufsausbildung bei drei Jahren, von denen die Auszubildenden ca. 70 Prozent der Zeit im Ausbildungsbetrieb und ca. 30 Prozent der Zeit an der Berufsschule verbringen. (vgl. Wenzelmann, 2016: 15 f)

Ist ein Auszubildender nach Feststellung des Arbeitsamtes noch nicht ausbildungsgeeignet, so kann das Unternehmen den Auszubildenden zunächst im Rahmen eines Betriebspraktikums einstellen. Diese berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme kann staatlich gefördert werden. (vgl. Bundesgesetzblatt, 2001: 3449)

Eine in Deutschland nicht ganz so weit verbreitete Art der Ausbildung ist die Anlernausbildung. Bei der Anlernausbildung wird auf die Vermittlung von berufsübergreifenden und allgemeinen Kenntnissen in einer Berufsschule verzichtet. Stattdessen werden Mitarbeiter, die eine Anlernausbildung durchlaufen, ausschließlich im Ausbildungsbetrieb an den Ablauf der späteren Tätigkeit herangeführt. (vgl. Holtbrügge, 2013: 136) Bei diesen praktischen Unterweisungen steht eindeutig die Entwicklung ganz konkreter Fertigkeiten mit einem direkten Bezug zur Tätigkeit am Arbeitsplatz im Vordergrund (vgl. Dillerup/Stoi, 2013: 604). Die vermittelte Tätigkeit hat ein geringes Anspruchsniveau und besteht zumeist aus manuellen Abläufen, die überwiegend ausführender Natur sind. Einen formalen Ausbildungsabschluss erhalten Mitarbeiter nach der Anlernausbildung nicht. (vgl. Holtbrügge, 2013: 136)

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