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II. Aufgaben und Zuständigkeiten der Polizei
ОглавлениеDie Aufgaben der Polizei ergeben sich aus § 1 BbgPolG. Danach ist die Polizei in jeweils verschiedenem Umfang zuständig für
– die Gefahrenabwehr,
– den Schutz privater Rechte,
– die Vollzugshilfe zugunsten anderer Behörden,
– andere, der Polizei durch Rechtsvorschriften übertragene Aufgaben.