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Vorwort
ОглавлениеDie erste Auflage des vorliegenden Buches fand erfreulicherweise eine rasche Verbreitung unter den Lesern; die zweite Auflage ermöglicht nun, Ergänzungen (z.B. zu den von den polizeilichen Maßnahmen jeweils betroffenen Grundrechten) und Korrekturen einzufügen sowie Anpassungen vorzunehmen. Einiges davon geht auf Anregungen und Hinweise der Leser zurück, wofür ich ihnen herzlich danken möchte. Am Anliegen und an der Konzeption des Werks hat sich indes nichts geändert. Das Lehrbuch dient – wie im Vorwort zur Erstauflage bereits beschrieben − in erster Linie der Vermittlung des eingriffsrechtlichen Grundlagenwissens, also jener Standardmaßnahmen, die die Polizei im Rahmen des ersten Angriffs regelmäßig ergreift. Spezielle Themen wie bspw. Verkehrs-, Versammlungs-, Aufenthalts- oder Waffenrecht oder besondere Ermittlungsbefugnisse wie bspw. die molekulargenetische Untersuchung werden nicht behandelt, weil insoweit auf die reichhaltige vorhandene Literatur verwiesen werden kann. Gegenstand des gefahrenabwehrrechtlichen Teils ist das Polizeigesetz des Landes Brandenburg. Bezugnahmen auf Lehrbücher oder Kommentierungen zu Polizeigesetzen anderer Länder oder des Bundes sind sinngemäß gemeint; soweit landes- bzw. bundesrechtliche Besonderheiten bestehen, wird darauf hingewiesen.
Als Einführungswerk richtet sich das Buch insbesondere an die Auszubildenden bzw. Studierenden des mittleren bzw. gehobenen Polizeivollzugsdienstes sowie an Studierende der Rechtswissenschaften. Es ist praxisorientiert, soll aber auch wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und den Einstieg in die vertiefte Beschäftigung mit dem Eingriffsrecht ermöglichen, indem es im Anmerkungsapparat weiterführende Literatur nachweist und zu fachlichen Kontroversen Stellung nimmt. Damit dürfte sich das Buch u. a. auch als Hilfsmittel für Haus- oder Abschlussarbeiten eignen. Ein spezielles Training der Fallbearbeitung kann es jedoch aus Umfangsgründen nicht bieten. Dies bleibt meinem eingriffsrechtlichen Übungs- und Arbeitsbuch vorbehalten, das demnächst im Boorberg-Verlag erscheinen wird.
Gern danke ich wieder herzlich dem Verlag und meinem Lektor, Herrn Syndikusrechtsanwalt Hans-Jörn Bury, für die unverändert angenehme, vertrauensvolle sowie verlässliche Zusammenarbeit.
Auch weiterhin sind Hinweise, Anregungen und Verbesserungsvorschläge ausdrücklich erwünscht und erbeten. Nach wie vor wünsche ich aber den Lesern zunächst viel Freude und Erfolg bei der Arbeit mit den Grundlagen des Eingriffsrechts.
Viktor Nerlich
Berlin, im Januar 2021