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3. Aufgaben der Polizei für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten

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Neben der Strafverfolgung ist die Polizei noch für die Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten zuständig. Diese Aufgabe nimmt sie entweder originär oder subsidiär oder auf Ersuchen der originär zuständigen Behörde wahr.

Eingriffsrecht Brandenburg

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