Читать книгу Wissenschaftskommunikation: Vom Hörsaal ins Rampenlicht - Viola Falkenberg - Страница 12
1.4 Rechte einholen und sichern Impressum einfügen – Bild-, Text- und Persönlichkeitsrechte beachten – Tantiemen erhalten
ОглавлениеAlle, die etwas verbreiten, sollten zuerst die Rechtslage kennen. Das vermeidet nicht nur unnötige Risiken, es hilft auch, eigene Rechte zu sichern und kann bares Geld bedeuten. Zuerst ist die ImpressumImpressumspflicht zu klären. Wie bei Zeitungen, muss auch bei jeder anderen Veröffentlichung immer klar und einfach erkennbar sein, wer für Rechtsverstöße haftet, beispielsweise in Büchern, Flugblättern, Newslettern oder Zeitschriften. Die im Impressum genannten Personen werden bei Aufrufen zu Straftaten belangt, aber auch bei verbotener Schleichwerbung oder dem Diebstahl geistigen Eigentums. Nicht nur die Freie Universität Berlin stellt fest: Auch „wer Informations- und Kommunikationsdienste anbietet, ist dazu verpflichtet, ein Impressum anzubieten. Dazu zählen: alle Online-Auftritte – Website, Social Web –, Blogs, Wikis, Newsletter“. Sie schlägt für Social-Media-Auftritte vor, das Impressum der Universität zu nutzen und deren Datenschutzhinweise einzubinden.1 Im Impressum müssen die Kontaktdaten derjenigen stehen, die für die Inhalte verantwortlich sind. Das Universitätsrechenzentrum Heidelberg informiert: „Für die Universität ist der Rektor der Vertretungsberechtigte – das gilt auch für alle Fakultäten, Institute und sonstigen Einheiten“. Das Zentrum empfiehlt, das Impressum der Universität „um einen Ansprechpartner für den Inhalt zu ergänzen“, da die Impressumsseite „auch die Funktion einer Kontaktseite“ hat.2 Die Universität Greifswald stellt auf ihrer Internetseite klar: Auch Facebook-Fanseiten benötigen ein Impressum.3 Selbst Podcasts und Videos müssen ein Impressum haben, nur rein private Angebote brauchen keines.
Dennoch sollten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern schon deshalb ein Impressum auf ihren Seiten haben, weil sie mehr oder weniger regelmäßig redaktionelle Inhalte veröffentlichen und öffentliche Gelder nutzen. Und zwar auch dann, wenn sie weder Stellenanzeigen noch Partnerlinks oder Werbebanner einstellen. Dann wäre ein Impressum nach dem Telemediengesetz zwingend vorgeschrieben. Das Impressum muss von der Startseite aus mit zwei Klicks erreichbar und eindeutig bezeichnet sein. Das gelingt mit einem Link mit der Bezeichnung ‚Impressum‘ oder ‚Kontakt‘ auf der Startseite sowie am Ende jeder Unterseite. Muss das Impressum selbst erstellt werden, müssen die Minimalvorgaben erfüllt sein:
Vor- und Nachname der verantwortlichen Person, bei juristischen Personen auch der Unternehmensname und die Rechtsform
Postanschrift mit Straße und Hausnummer
ein schneller Weg für die Kontaktaufnahme, wie E-Mail-Adresse und Telefonnummer
sofern vorhanden die Umsatz- oder Wirtschaftssteuer-Identifikationsnummer, das Registergericht und die Registernummer
Im Impressum der Internetseite der Max-Planck-Gesellschaft, die als Verein organisiert ist, steht beispielsweise, mit welcher Nummer sie bei welchem Vereinsregister registriert ist. Im Impressum der Wilhelm Löhe Hochschule steht hingegen das Gericht des Handelsregisters, die Register- und Umsatzsteuernummer. Denn die ist eine eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Andere Universitäten sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und geben daher die Aufsichtsbehörde an. Viele informieren, dass für die Inhalte von Instituten, Fachbereichen und -gebieten deren Leitung verantwortlich ist. Die muss sich dann darum kümmern, dass auf den Internetpräsenzen die Gesetze eingehalten werden.
So eindeutig das deutsche Recht in Sachen Impressum ist, so schwer machen es viele soziale Plattformen, es ordnungsgemäß einzufügen:
Auf YouTubeYouTube muss ein Link zum Impressum auf der Frontseite des Kanals im Kanalbanner eingebettet werden. Dazu wird über die Zahnrad-Einstellung ‚Kanal-Layout anpassen‘ aktiviert, um über den Stift ‚Links bearbeiten‘ zu erreichen. Dort wird unter ‚Benutzerdefinierter Link‘ beispielsweise der Link zur Impressumsseite der Webseite eingefügt und als ‚Impressum‘ bezeichnet.
Bei LinkedInLinkedIn kann der Link bei den ‚Kontaktdaten/Über mich‘ eingefügt werden, nachdem man in seinem Profil erst den Stift, dann ‚Kontaktdaten‘ und ‚Webseite einfügen‘ angeklickt hat. Wer eine Personen-Seite im Webauftritt der Hochschule hat, auf der alle erforderlichen Daten stehen, kann dorthin verlinken.
Bei XingXing ist die Impressums-Möglichkeit noch besser versteckt. Dort scrollt man nach dem Einloggen in seinem Profil ganz nach unten. Noch unterhalb von ‚Persönliches‘ findet man da den nicht als Link erkennbaren Satz ‚Rechtliche Hinweise von …‘ Nur wer den anklickt, kann anschließend die notwendigen Angaben fürs Impressum eingeben.
Einfacher ist es bei TwitterTwitter. Dort wird unter ‚Profil bearbeiten‘ zunächst ‚Bio‘ für Biografie angeklickt, dann der passende Link eingefügt und per Doppelklick als ‚Impressum‘ bezeichnet.