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Otto I. und Otto II.
ОглавлениеVon einer Adelspartei ins Land gerufen und zusätzlich legitimiert durch die Ehe mit Adelheid, der Witwe des letzten Königs, konnte der deutsche König Otto I. 950 den einheimischen Prätendenten für die italienische Königskrone, Berengar II., verdrängen und auf die Rolle eines Unterkönigs beschränken. Die von Otto auch gewünschte [30]Kaiserkrönung verhinderte jedoch der weltliche Herrscher Roms, Alberich II.
Erst ein Jahrzehnt später änderten sich die Verhältnisse. Berengar II. versuchte 960, den Kirchenstaat seinem Machtgebiet einzuverleiben. Die Gelegenheit dazu schien günstig, denn in Rom war auf Alberich II. sein unerfahrener Sohn Johannes Oktavian (seit 955 Papst Johannes XII.) gefolgt. Dieser brach nun mit der Politik seines Vaters und lud Otto zur Kaiserkrönung ein; das ermöglichte es Otto zugleich, den zu selbstherrlich gewordenen Berengar zu beseitigen. Die Kaiserkrönung Ottos und Adelheids fand am 2. Februar 962 statt; die Bekämpfung Berengars zog sich noch bis 965 hin. Zwei Jahre nach der Kaiserkrönung ließ Otto auch den moralisch anfechtbaren Johannes XII. absetzen, der auf die Seite Berengars gewechselt war, und durch Leo VIII. ersetzen; jedoch konnte dieser sich in Rom nur halten, solange der Kaiser selbst in Italien anwesend war.
Anlässlich der Kaiserkrönung erneuerte Otto im sogenannten Ottonianum die Urkunde über die Pippinische Schenkung, d. h., er versprach der Kurie die Restitution all jener Gebiete, die ihr zur Zeit der Nationalkönige und während der politischen Selbstbeschränkung Alberichs II. verlorengegangen waren. Der Vorgang zog sich längere Zeit hin und wurde auch dadurch überlagert, dass Ravenna wie unter den Karolingern eine Sonderstellung erhielt, indem es im Einvernehmen mit der Kurie Kaiserin Adelheid übertragen wurde. Ansonsten stützte sich die ottonische Herrschaft, dem Beispiel der Nationalkönige, besonders Berengars I., folgend, in steigendem Maße auf die Bischöfe, die mit Grafschaftsrechten usw. ausgestattet wurden – also die als ottonisch-salisches Reichskirchensystem bekannte [31]Regierungsweise. Als Bischöfe bestimmten Otto I. und Otto II. Personen aus dem italienischen Adel; erst Otto III. und Heinrich II. setzten südlich der Alpen auch Deutsche ein.
Im Mai 961 hatte Otto I. seinen Sohn Otto II. zum Nachfolger in Deutschland bestellt (eine Maßnahme zur Vorbereitung der Kaiserkrönung). An Weihnachten 967 ging er einen Schritt weiter und machte den nunmehr zwölfjährigen Mitkönig zum Mitkaiser. So erhob er den Anspruch, das westliche und das östliche Kaisertum seien gleichwertig, und zwar in denselben Formen, deren sich seinerzeit Karl der Große bedient hatte. Zu einer Eheverbindung der Kaiserhäuser fand sich jedoch erst der 969 durch einen Staatsstreich an die Macht gekommene Kaiser Johannes Tzimiskes bereit: Aus seiner Verwandtschaft stammte die Braut für Otto II., die berühmte Prinzessin Theophanu. Sie wurde bei der Eheschließung 972 ebenfalls zur (Mit-)Kaiserin (consors imperii) gekrönt.
Otto I. starb 973. Gegen Otto II. regte sich in Italien kein offener Widerstand, jedoch benötigte er sieben Jahre, um nördlich der Alpen die Position seines Vaters voll einzunehmen. In Italien finden wir ihn erst wieder ab 980. Zum Verhängnis wurde ihm seine Niederlage am Kap Colonne bei Cotrone gegen eine sarazenische Invasionsarmee 982, wobei er nur knapp der Gefangennahme entging. Im Jahr darauf traf er Vorsorge für seine Nachfolge: Sein Sohn Otto III. wurde in Verona zum König gewählt und Weihnachten in Aachen gekrönt. Wahl und Krönung erfolgten jeweils unter deutscher und italienischer Beteiligung und sollten für Deutschland und Italien gelten, was dem Plan einer Realunion der beiden Reiche entsprach. Dazu kam es [32]aber nicht, da Otto II. am 7. Dezember 983 im Alter von 28 Jahren überraschend starb. Er wurde in Rom begraben. Sein Grab befand sich im Atrium von St. Peter, wurde aber beim Neubau der Peterskirche 1694 abgebrochen und in die Grotten verlegt; ein Plan Wilhelms II. zur Wiedererrichtung blieb (glücklicherweise) unausgeführt.