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Epochenüberblick

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Vier Elemente kennzeichnen die Geschichte Italiens im Mittelalter: 1. die Kleinteiligkeit der politischen Ordnung, 2. die singuläre Rolle der Kirche, 3. die intensiven Beziehungen zu den Nachbarstaaten, 4. die frühe und ausgeprägte Entwicklung kommunaler Lebensformen.

1. Italien bildete im Mittelalter niemals einen einheitlichen Staat; in drei, zeitweise vier Zonen spielte sich seine Geschichte parallel und in ständig wechselnden Konstellationen ab. Durch die langobardische Eroberung seit 568 zerfiel es in zwei Gebiete: ein germanisches, das die Poebene und die Toskana sowie die Herzogtümer Spoleto und Benevent umfasste, und ein römisches in der Mitte der Halbinsel und im Süden, das unter byzantinischer Herrschaft blieb. Aus dem römischen Gebiet in Mittelitalien entwickelte sich der Kirchenstaat; die Insel Sizilien ging im 9. Jahrhundert an die Sarazenen verloren. Vom 11. Jahrhundert an entstand durch die normannische Eroberung das Königreich Sizilien, das das gesamte Land südlich des Kirchenstaates umfasste. Norditalien wurde zunächst Teil des Karolingerreiches, dann in der ersten Hälfte des 10. Jahrhunderts unter den sogenannten Nationalkönigen ein selbständiges Gebiet, schließlich 950 eines der drei Teilregna des römisch-deutschen Kaiserreichs. Die späten Staufer vereinigten zwar alle Gebiete außerhalb des Kirchenstaates [12]in Personalunion, aber nach ihrem Ende waren Norditalien, der Kirchenstaat und Süditalien, das jetzt unter die Herrschaft Karls von Anjou kam, wieder getrennt; das Königreich Sizilien zerfiel zudem 1282 in einen festländischen und einen Inselanteil. In Norditalien dauerte die Herrschaft des deutschen Königs formal weiter; de facto waren die zahlreichen Städte aber selbständig, wobei im Laufe des 14. und 15. Jahrhunderts mittelgroße territoriale Einheiten entstanden (Mailand, Florenz, Venedig usw.), ehe am Ende des 15. Jahrhunderts eine Phase ausländischer Einmischung begann.

2. Durch die sogenannte Pippinische Schenkung erwarb das Papsttum in Mittelitalien ein ausgedehntes weltliches Herrschaftsgebiet. Deshalb hatten alle kirchengeschichtlichen Ereignisse Rückwirkungen auf die politische Geschichte Italiens, und umgekehrt. Die Sorge um dieses weltliche Herrschaftsgebiet verleitete die Päpste, besonders in der Auseinandersetzung mit den Staufern und während der Renaissance, zum Missbrauch ihrer geistlichen Gewalt zu politischen Zwecken. Im wirtschaftlichen Bereich führte die universalkirchliche Stellung der Päpste zu einem enormen Kapitalzufluss aus ganz Europa nach Italien.

3. Stärker als bei anderen Ländern war die Geschichte Italiens durch die Verflechtung mit den benachbarten Gebieten bestimmt: Zunächst war der von den Langobarden nicht eroberte Anteil weiterhin der byzantinischen Herrschaft unterworfen; das Bündnis des Papsttums mit den Franken brachte eine enge Verbindung mit den Ländern jenseits der Alpen, insbesondere seit 950 mit dem deutschen Königtum; Sizilien gehörte zwei Jahrhunderte lang dem islamischen Kulturkreis an; im Spätmittelalter herrschten aus [13]Frankreich und Spanien stammende Fürsten in Süditalien, bis am Ende des Mittelalters der Süden geradezu zum spanischen Nebenland wurde.

4. Die relative Schwäche der (deutschen) Königsherrschaft ließ es zu, dass, in Kombination mit einer fortschrittlichen Wirtschaftsentwicklung, in Nord- und Teilen Mittelitaliens im 11.–13. Jahrhundert selbstverwaltete und de facto unabhängige, aber auch politisch auf ihren eigenen Gesichtskreis beschränkte Kommunen entstanden. Diese konnten im 12. und 13. Jahrhundert in einem taktischen Bündnis mit dem Papsttum den staufischen Restaurationsbemühungen widerstehen, wodurch die polyzentrische Struktur des Landes erhalten blieb.

Die skizzierten Bedingungen wirkten über das Mittelalter hinaus weiter und prägen die Politik Italiens und das Verhältnis der Italiener zu ihrem Staat bis heute.

(Hinweis: Wenn im Folgenden die Ordnungszahl eines Papstes in Klammern gesetzt ist, bedeutet dies, dass dieselbe Ordnungszahl später von einem anderen Papst noch einmal verwendet wurde. Ein historisches Urteil über die Rechtmäßigkeit des Papstes wird dadurch nicht ausgedrückt.)

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