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Die »Pippinische Schenkung«
ОглавлениеKönig Pippin hatte 754 versprochen, »dem heiligen Petrus« die von den Langobarden geraubten Gebiete »zurückzuerstatten«. Worin diese »Pippinische Schenkung« genau bestand, ist jedoch unklar. Ein Text ist nicht überliefert, ebensowenig der Text, der Karl dem Großen nach dem Bericht des Liber Pontificalis 774 präsentiert und von ihm bestätigt wurde, sondern erst das Privileg Ludwigs des Frommen von 817 (Hludowicianum), aber auch dieses nur in einer späteren Abschrift, die zahlreiche Interpolationen aufweist: Die Namensliste nennt auch einige Orte, die später nicht zum Kirchenstaat gehörten, und macht teils phantastische Angaben (Korsika, Sardinien, Sizilien, Benevent, Salerno, Neapel und Kalabrien). Einige Namen sind nicht eindeutig zu identifizieren. Im Original liegen erst die Bestätigungen Ottos des Großen (Ottonianum von 962) und Heinrichs II. (Heinricianum von 1020) vor.
In welcher Form diese Schenkung erfolgen sollte, ist aber nicht ganz klar: Sollte (was dann später tatsächlich geschah) ein weltliches päpstliches Herrschaftsgebiet [22]errichtet werden, und welche Rechte sollte Pippin dort haben? Oder war lediglich die Rückgabe der Patrimonien (des Großgrundbesitzes) in diesen Gebieten geplant – auch das ein wichtiger Aspekt für den Papst, seit er von seinen Einkünften in Süditalien abgeschnitten war? Besondere Schwierigkeiten bereitet die Nennung einer Demarkationslinie (confinium), die sich in Norditalien von Luni bis Monselice zieht: Die Interpretationen reichen vom Plan einer Teilung des Langobardenreichs zwischen dem Papst und den Franken bis zur bloßen Abgrenzung von Einflusssphären; es ist aber beobachtet worden, dass sich noch die Ottonen bei Bischofsernennungen nördlich und südlich dieser Linie unterschiedlich verhielten.
Pippin und Karl setzten das Schenkungsversprechen jedenfalls nicht so um, wie es ursprünglich geplant war, zumal sich nach der Eroberung des Langobardenreichs durch Karl den Großen die Frage ohnehin anders darstellte als unter Pippin. Dieser hatte dem Papst 756 im Wesentlichen nur die östliche Hälfte des Exarchats Ravenna übertragen; Karl der Große fügte 774, 781 und 787 weitere, aber durchaus nicht alle beanspruchten Gebiete hinzu.
Nach dem Ende der unmittelbaren Karolingerherrschaft im Jahre 875 schrumpfte der Kirchenstaat auf den Dukat von Rom und die angrenzenden Gebiete; die übrigen Teile entglitten der päpstlichen Kontrolle (im Exarchat hatte ohnehin der Erzbischof von Ravenna als eine Art dauernder Stellvertreter des Papstes mit guten Beziehungen zum karolingischen Hof fungiert). Erst die Restitutionen der Ottonenzeit brachten wieder eine Wende.