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Mathilde von Tuszien

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Die Markgrafen von Tuszien waren treue Anhänger des Reiches. Atto (oder Azzo), Graf von Modena, Brescia und Reggio, soll der späteren Kaiserin Adelheid auf ihrer Flucht vor Berengar II. geholfen haben und sie auf seiner in der Grafschaft Reggio gelegenen Burg Canossa beherbergt haben. Unter seinem Sohn Thebald kamen die Grafschaften Brescia und Ferrara, unter Bonifaz die Grafschaft Perugia hinzu. Diesen erhob Konrad II. 1026 zum Markgrafen der Toskana, da er Partei für Heinrich II. und gegen Arduin ergriffen hatte. Außerdem besaß die Familie Güter (ohne Grafenrechte) in den Grafschaften Verona und Parma, in der Romagna, in Lucca, in der Garfagna und in Pisa.


Die Mathildischen Güter

Der Schwerpunkt dieser später so genannten Mathildischen Güter lag also, ebenso wie die Burg Canossa selbst, nördlich des Apennin, weniger in der Toskana. In dem Besitzkomplex waren Allodien, Kirchenlehen, Reichslehen und wohl auch usurpiertes Reichsgut undurchdringlich miteinander verwoben, was die späteren Konflikte mit erklärt. Der Umfang der Güter erforderte eine eigene Kanzlei; die den Markgrafen zur Verfügung stehende Militärmacht war beträchtlich. Deshalb sah Heinrich III. es ungern, dass Bonifaz durch seine Ehe mit Beatrix von [46]Oberlothringen Verbindungen zu einem Land außerhalb Italiens aufbaute, und er wurde noch argwöhnischer, als Beatrix, Witwe geworden, Herzog Gottfried von Niederlothringen heiratete und außerdem ihre Tochter Mathilde mit dem Sohn ihres neuen Ehemannes verband. Auf seinem Italienzug von 1055 schickte er deshalb Beatrix und Mathilde als Geiseln nach Deutschland; auch wenn beide kurz darauf wieder freigelassen wurden, mag diese Erfahrung doch Mathildes spätere Haltung beeinflusst haben.

In der Auseinandersetzung zwischen Heinrich IV. und dem Papst ergriff Mathilde, die Tradition ihrer Vorfahren verlassend, nicht die Partei des deutschen Königs. Dennoch dürfte es eher ein Zufall sein, dass Gregor VII. 1077 auf Canossa Zuflucht suchte, als ihm auf seiner Reise nach Deutschland überraschend Heinrich IV. entgegenkam. Die gleichzeitige Anwesenheit des Abtes von Cluny zeigt allerdings, dass die Markgräfin in religiöser Hinsicht auf der Seite der kirchlichen Reformbewegung stand.

Im Jahre 1102 bestätigte Mathilde ein schon zur Zeit Gregors VII. errichtetes Testament, in dem sie die Kirche als Erbin einsetzte, allerdings unter dem Vorbehalt, auch noch anders darüber verfügen zu können. Das tat sie auch, indem sie 1111 Heinrich V. das Erbe zuwandte. So entstanden (vor allem nach dem Tode Heinrichs V., d. h. nach dem Aussterben der Salier) zwei konkurrierende Erbansprüche, wobei die Rechtslage durch die inhomogene Zusammensetzung des Besitzes noch kompliziert wurde. Unter Lothar III. kam es dann zu einem Kompromiss: Lothar behielt die Mathildischen Güter als Lehen des Papstes, wobei er jedoch nicht selbst als Lehnsnehmer in Erscheinung trat. Dieses Arrangement wurde später zum Anlass schwerer [47]Konflikte, da der Vorgang mit der gleichzeitig erfolgenden Kaiserkrönung in Zusammenhang gebracht und sogar als Lehnsnahme des Kaisertums missdeutet wurde. Auch zur Zeit der Staufer, die als Erben der Salier direkte Erbansprüche erhoben, bildeten die Mathildischen Güter einen ständigen Streitpunkt zwischen Kaiser und Kurie.

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