Читать книгу Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB) - Wolfgang Schönfeld - Страница 408

c)Computer mit Internetanschluss

Оглавление

LS- SV-

Bei einem vom Arbeitgeber leihweise überlassenen Computer mit Internetanschluss ist nicht nur die berufliche, sondern auch die private Nutzung steuerfrei (§ 3 Nr. 45 EStG). Die Steuerbefreiung gilt auch für die in diesem Zusammenhang vom Arbeitgeber erbrachten Dienstleistungen wie z. B. die Installation oder Inbetriebnahme des Geräts und der Programme durch einen IT-Service des Arbeitgebers.

LS+ SV+

Übereignet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Computer, gehört der Wert dieses Sachbezugs zum steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn und zwar auch dann, wenn der Computer zu 100 % beruflich genutzt wird.

LS+ SV-

Der Arbeitgeber kann den Wert des übereigneten Computers nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG pauschal mit 25 % besteuern. Die Pauschalbesteuerung löst Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung aus (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SvEV[104]).

Durch die Pauschalierung der Lohnsteuer mit 25 % verliert der Arbeitnehmer den Werbungskostenabzug (§ 40 Abs. 3 Satz 3 EStG). Wird der Wert des „geschenkten“ Computers dagegen nicht pauschal, sondern durch Hinzurechnung zum laufenden Arbeitslohn „normal“ versteuert, kann der Arbeitnehmer Werbungskosten nach den beim Stichwort „Computer“ unter Nr. 5 erläuterten Grundsätzen bei seiner Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen.

Die vorstehenden Ausführungen einschließlich der Möglichkeit der Pauschalierung gelten entsprechend für (technisches) Computer-Zubehör (z. B. Monitor, Drucker, Scanner). Sie gelten zudem für vergleichbare Datenverarbeitungsgeräte wie z. B. Laptop, Notebook oder Netbook und für Softwareprogramme.

Wegen weiterer Einzelheiten vgl. das Stichwort „Computer“.

Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB)

Подняться наверх