Читать книгу Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB) - Wolfgang Schönfeld - Страница 705

Оглавление

Berufsmotorsportler

Berufsmotorsportler sind als selbstständig tätig (Gewerbetreibende) zu behandeln (BFH-Urteil vom 15.7.1993, BStBl. II S. 810).

Bei ausländischen Berufsmotorsportlern wird die Einkommensteuer nach § 50a EStG pauschal erhoben (vgl. „Beschränkt steuerpflichtige Künstler, Berufssportler, Schriftsteller und Journalisten“).

Sozialversicherungsrechtlich gilt Folgendes:

Bei entsprechenden (arbeits)vertraglichen Abmachungen können Berufsmotorsportler auch in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Denn „Vertragssportler“ werden sozialversicherungsrechtlich im Grundsatz wie folgt beurteilt:

Vertragssportler sind regelmäßig abhängig Beschäftigte, die ihren Sport als Mittel zum Gelderwerb ausüben und damit einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen. Die Weisungsgebundenheit ergibt sich aus der vertraglich übernommenen Verpflichtung zur intensiven Mitarbeit nach den Anordnungen des Vereins. Hieran ändern auch die Zahlungen durch Dritte (z. B. im Rahmen eines Sponsorenvertrags) nichts. Vgl. Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vom 5.7.2005.

Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB)

Подняться наверх