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Anmerkungen

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1 Klueting, Reich, 94f.

2 Winkelbauer, Ständefreiheit I, 183.

3 Press, »Kaiserliche Stellung«, 61; Schlip, »Fürsten«; Evans, Making, 169–174; Winkelbauer, Ständefreiheit I, 194ff.; Wilson, Reich, 44f.; im Fall der Thurn und Taxis 1753 galt das Reichspostwesen als kaiserliches Lehen, von Kaiser Matthias 1615 verliehen und 1621 von Ferdinand bestätigt; allerdings qualifizierten sie sich 1786 durch den Erwerb der unmittelbar darauf gefürsteten Grafschaft Friedberg-Scheer, deren Herrscher somit in den Kreis der Reichsfürsten erhoben wurde; Philipp IV. von Spanien hatte dem Haus Taxis um 1635 das Recht verliehen, sich Grafen de la Tour et Valsassina zu nennen, und damit die behauptete Abstammung der Familie von den Mailänder Torriani bestätigt, den Hauptgegnern der Visconti im 12. und 13. Jahrhundert. 1649 durften sie in Spanien den Doppelnamen Thurn und Taxis verwenden, 1650 auch im Reich. Zu dieser Zeit waren sie bereits zu erblichen Freiherren (1608) und Reichsgrafen (1624) erhoben worden. Vgl. Köbler, Lexikon, 712, und Grillmeyer, Habsburgs Diener, 26ff., 32f.

4 Noflatscher, »Liechtenstein«, 149ff.

5 Schilling, »Ansiedlung«, 46–49.

6 Schindling, »Leopold I.«, 178f.; Pečar, Ökonomie, 31–41, betont, dass während der Herrschaft Karls VI. nur 15 Prozent aller adligen Kammerherren am Kaiserhof, 26 Prozent der Geheimräte und 33 Prozent der Mitglieder des Reichshofrats aus dem Reich stammten.

7 Winkelbauer, Ständefreiheit I, 196, 199, 407; Klueting, Reich, 92–95.

8 Winkelbauer, Ständefreiheit I, 189f.; Ferdinand II. ernannte von 1617 bis 1637 670 Kammerherren, Ferdinand III. zwischen 1615 und 1657 deren 280; Duindam, Vienna, 69–89, bietet ebenfalls einen Überblick.

9 Schindling, »Leopold I.«, 177.

10 Evans, Making, 283–286, 419–446; Winkelbauer, Ständefreiheit II, 185–239; auf unterschiedliche Weise widmen sich dem Thema auch: Coreth, Pietas; Goloubeva, Glorification; Pons, Herrschaftsrepräsentation; Schumann, Sonne.

11 Peper, Konversionen, 30–44 (35–44 zum Dénombrement).

12 Christ, »Fürst«, sowie S. 182.

13 Mauerer, Reichsadel, 309–315.

14 Schindling, »Leopold I.«, 177; Wilson, German Armies, 223f.; Hughes, Law, 123–155, 240–258, 265–268; Kappelhoff, Regiment.

15 Klueting, Reich, 89f.; Schindling, »Leopold I.«, 174f.

16 Schnettger, »Kurpfalz«; vgl. auch S. 86f.

17 Bernard, Joseph II., 7; Hanfstaengl, Amerika, 15–35.

18 Press, »Kurhannover«, 53–57; Römer, »Kaiser«, 43–52.

19 1345–1495 gab es ein fünftes Fürstentum, Göttingen, das dann in Calenberg aufging.

20 Grubenhagen wurde 1617 mit Lüneburg und sodann 1665 mit Calenberg vereint. Die Stadt Braunschweig hielten alle Linien gemeinsam bis 1671, dann ging sie an Wolfenbüttel. Ab 1635 lag Wolfenbüttels Kodirektorat des Kreises Niedersachsen beim jeweils ältesten regierenden Fürsten der Dynastie. Vgl. Köbler, Lexikon, 88–92; Sante, Geschichte, 366–369.

21 Celle fiel 1705 an Hannover.

22 Aretin, Altes Reich II, 54–66; vgl. auch S. 67.

23 Ansprüche erhoben in diesem Fall auch Mecklenburg, Anhalt, Baden und Schweden.

24 Der neue Kurfürst erhielt schließlich den Titel »Kaiserlicher Erzschatzmeister«, da die Pfalz ihren ursprünglichen (1623 an Bayern verlorenen) Titel »Kaiserlicher Erztruchsess« zurückerhielt, als Bayern 1706 die Kurwürde entzogen wurde. Mit Bayerns Restitution 1714 musste Hannover den Titel abtreten und erhielt keinen Ausgleich, weil die Dynastie das Amt eines Erzstallmeisters als unwürdig ablehnte. 1779 erhielt sie den Titel des Erzschatzmeisters zurück, als der Kurfürst der Pfalz Bayern erbte und sich mit dem einzelnen (und ursprünglichen) Amt der Wittelsbacher als Erztruchsess zufriedengab. Die Titel hatten ausschließlich zeremoniellen Gehalt, bedeuteten den Kurfürsten aber dennoch viel, weil sie in dieser Funktion an Kaiserkrönungen teilnahmen. Die Rangordnung begann mit dem Reichserzkanzler (Mainz), gefolgt von den Erzkanzlern für Italien (Köln) und Burgund (Trier), dem Erzmarschall (Sachsen), Erzkämmerer (Brandenburg), dem Erzmundschenk (Böhmen), dem Erztruchsess (1648 für die Pfalz eingeführt). Conrad, Rechtsgeschichte II, 95; Aretin, Altes Reich I, 66f.; die Ansprüche Württembergs beleuchtet Burr, »Reichssturmfahne«.

25 Tatsächlich wurde der Herzog von Savoyen 1713 König; Duchhardt, Altes Reich, 26f.

26 Allerdings musste Katharina die Große ihren Gatten Peter III. absetzen und ermorden, um den Thron besteigen zu können.

27 Erdmannsdörffer, Geschichte II, 86–95, bietet eine anschauliche Darstellung; vgl. auch Stone, Polish-Lithuanian State, 247f.

28 Das Stimmrecht Kursachsens in Regensburg wurde von einer Gruppe lutherischer Räte aus Dresden ausgeübt.

29 Meyer, Rhein, 35–40; Müller, »Kurfürst Johann Wilhelm«, 10f., 13f., 20; das armenische Projekt kam durch einen armenischen Militärzulieferer in Gang, der 1695 in der Pfalz in Haft kam und den Kurfürsten überredete, ihn als Botschafter nach Armenien zu schicken. Er kehrte mit dem Gesuch einer Gruppe armenischer Malik-Adliger um Beistand zur Befreiung von der türkischen Herrschaft zurück. Der Kurfürst plante mehrere Tausend Mann über Böhmen, Polen, Moskau und das Kaspische Meer nach Tabriz zu entsenden. 1704 wurde das Vorhaben mangels Unterstützung von Leopold, der Armenien zum russischen Einflussgebiet zählte, fallen gelassen.

30 Aretin, Altes Reich II, 70.

31 Herzog Eberhard Ludwig von Württemberg wollte sich 1711 mit französischer Hilfe ebenfalls zum »König von Franken« krönen lassen und griff damit ähnliche Pläne aus der schwedischen Periode der 1630er Jahre auf; Wilson, War, 22; vgl. auch S. 140f., 143, 148ff.

32 Duchhardt, »Königskrönung«, 82–85.

33 Duchhardt, »Afrika«, 122f.; vgl. auch S. 314.

34 Benedik, »Architektur«, 103–106; Braunfels, Kunst I, 109–117.

35 Duchhardt, »Königskrönung«.

36 Vgl. S. 97, 140f., 148ff.

37 Pečar, »Höfische Gesellschaft«, 188–197.

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