Читать книгу Handbuch Ius Publicum Europaeum - Adam Tomkins - Страница 140

2. Die Öffnung für das allgemeine Völkerrecht

Оглавление

2

Art. 10 Abs. 1 Cost. schreibt die so genannte „automatische“ Anpassung der nationalen Rechtsordnung an die allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts vor.[2] Das bedeutet, dass von dem Augenblick an, in dem in der internationalen Rechtsordnung eine allgemeine Regel des Völkerrechts entsteht, der „ständige Transformator“ in Art. 10 Abs. 1 eine nationale Norm mit entsprechendem Inhalt generiert, die im nationalen Recht so lange Geltung hat wie die entsprechende völkerrechtliche Regel in der internationalen Rechtsordnung.

3

Nach der h.L. und der Judikatur des Verfassungsgerichts gehören zur Kategorie der allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts sowohl das Völkergewohnheitsrecht als auch die allgemeinen, den staatlichen Rechtsordnungen gemeinsamen Rechtsprinzipien; Völkervertragsrecht ist jedoch nach h.M. vom Anwendungsbereich des Art. 10 Abs. 1 Cost. ausgeschlossen.

4

Die nationalen Ausführungsnormen allgemeiner Regeln des Völkerrechts, die auf der Grundlage von Art. 10 Abs. 1 Cost., d.h. einer Verfassungsbestimmung, in der nationalen Rechtsordnung in Kraft treten, haben, wie bereits erwähnt, im innerstaatlichen Recht grundsätzlich den gleichen Rang wie die Umsetzungsnorm, also Verfassungsrang. Die Ausführungsnormen der allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts können folglich sogar Bestimmungen der Verfassung aufheben, mit Ausnahme der grundlegenden Prinzipien der Verfassung, die in keinem Fall derogiert werden können.[3] Sie haben Vorrang vor einfachen Gesetzen. Infolgedessen ist ein einfaches Gesetz, das im Widerspruch zu einer Ausführungsnorm einer allgemeinen Regel des Völkerrechts steht, wegen einer mittelbaren Verletzung von Art. 10 Abs. 1 Cost. verfassungswidrig.[4]

5

Die soeben dargelegte Rechtsfigur der Verletzung einer Bezugsnorm (parametro interposto) zwischen Verfassung und Gesetz wird in diesem Beitrag mehrfach auftauchen und soll daher an dieser Stelle erläutert werden. Sie beschreibt den Fall, in dem die Verfassung bestimmt, dass Gesetze eine Norm zu beachten haben, die an sich keinen Verfassungsrang hat. In diesen Fällen, die in der italienischen Verfassung relativ häufig sind, führt die Verletzung der zwischengeschalteten Bezugsnorm zu einer indirekten oder mittelbaren Verletzung der Verfassung.

Handbuch Ius Publicum Europaeum

Подняться наверх