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6. Beschränkter Vollstreckungszugriff und Verfassung

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7.15

Der Grundsatz des beschränkten Vollstreckungszugriffs verbietet unnötige Vollstreckungsmaßnahmen bei fehlendem Vollstreckungsinteresse (§§ 803 Abs. 2 ZPO, 77 ZVG) und er schützt vor extensiver Vollstreckung (Kahlpfändung, unverhältnismäßig hohe Zwangsmittel etc.)[28]. Beide Grundelemente des Grundsatzes des beschränkten Vollstreckungszugriffs sind verfassungsfest. Sie folgen aus den rechtsstaatlichen Erfordernissen der Eignung, Erforderlichkeit bzw. Verhältnismäßigkeit eines Eingriffs. Der Schutz menschlicher Würde[29] und Personalität (Art. 1, 2 GG) verlangt einen Restbestand sächlicher Mittel zum Gebrauch und Lebensunterhalt (§§ 811 ff., 850 ff.). Der Schutz von Ehe und Familie erfordert die Berücksichtigung von Ehepartnern und Kindern bei der Bedarfsbemessung (§§ 811 Abs. 1 Nr. 1–4a, 6, 10–12, 850c). Freie Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG) ist nur denkbar, soweit die nötigsten Hilfsmittel verfügbar bleiben (§§ 811 Abs. 1 Nr. 4, 5, 7, 9), ähnlich ungestörte Religionsausübung (§ 811 Abs. 1 Nr. 10; Art. 4 Abs. 2 GG). Art. 13 Abs. 1 GG entfließt der Schutz der Wohnung als räumlicher Lebensmittelpunkt des Menschen, eine Wertung, die auch das Vollstreckungsrecht nicht unbeachtet lassen kann (§§ 721, 811 Abs. 1 Nr. 1, 2. HS); allerdings geht dieser Schutz nicht so weit, dass das Eigentum am Familienheim unverwertbar bliebe[30].

7.16

Man sollte zunächst einmal immer davon ausgehen, dass das positive Recht den verfassungsrechtlichen Anforderungen in ausreichender Weise standhält, und nicht versuchen, anhand vermeintlicher verfassungsrechtlicher Vorgaben die individuelle Vorstellung von der Regelungsbedürftigkeit des Einzelfalles gegen das positive Recht durchzusetzen[31]. Das positive Recht verwirklicht innerhalb eines weiten gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums die Konkordanz zwischen der Rechtsschutzgewährleistung zu Gunsten des Gläubigers und den grundrechtlichen Schutzpositionen des Schuldners durch die vom parlamentarischen Gesetzgeber gewählte einfachrechtliche Gestaltung.

Zwangsvollstreckungsrecht, eBook

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