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1. Naturrechtliche Begründungen

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Die Suche nach dem Geltungsgrund des Völkerrechts führt in jahrhundertealte Diskussionen. Die Naturrechtslehren der Scholastik und der frühen Neuzeit suchten die Begründung des Völkerrechts in einer göttlich bzw. durch die Vernunft vorgeprägten Ordnung, die der Souveränität des Monarchen bzw. des Staates unübersteigbare Grenzen setzt. Ein solcher stark von christlich-abendländischem Denken geprägter Ansatz taugt nur bedingt als Grundlage für das Völkerrecht einer pluralistischen Welt. Rein naturrechtliche Begründungen finden sich daher im modernen Völkerrechtsdiskurs nicht mehr. Wohl aber erleben naturrechtliche Gehalte in der Diskussion über universelle Werte seit der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts eine Renaissance.

Völkerrecht

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