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II. Charakteristika im Wandel
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Das klassische Völkerrecht in dem soeben beschriebenen Sinn weist eine Reihe von Charakteristika auf, die es vom innerstaatlichen Recht unterscheiden. Es ist genossenschaftlich, schwach organisiert, politisch und indirekt.[44] Die beschriebenen Wandlungsprozesse haben diese Charakteristika nicht beseitigt, wohl aber in manchem modifiziert. Die nachfolgende Gegenüberstellung des „klassischen“ und des modernen Völkerrechts blendet bewusst aus, dass die Rede vom „Westfälischen System“ ahistorisch ist – die genannten Charakteristika sind eher typisch für die Völkerrechtsordnung, die sich im Laufe des 19. Jahrhunderts etabliert hat; ebenfalls blendet sie aus, dass das Völkerrecht seit Jahrhunderten in steter Entwicklung ist und Veränderungen meist schrittweise über einen längeren Zeitraum eingetreten sind.[45] Die schablonenhafte Gegenüberstellung hilft aber, konzeptionelle Wandlungen deutlicher hervortreten zu lassen und ihre Auswirkungen auf die rechtliche Ordnung der internationalen Beziehungen zu verstehen.