Читать книгу Klausurenkurs im Völkerrecht - Andreas von Arnauld - Страница 15
2. Besonderheiten bei den Rechtsquellen
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Eine zweite große klausurtechnische Schwierigkeit betrifft nicht selten die im Fall anwendbaren Rechtssätze.[23] Eine Zusammenstellung der anerkannten Rechtsquellen des Völkerrechts findet sich in Art. 38 Abs. 1 des IGH-Statuts. Danach können das Vertragsrecht (lit. a), das Gewohnheitsrecht (lit. b) und „die von den Kulturvölkern anerkannten allgemeinen Rechtsgrundsätze“ (lit. c) unterschieden werden, als Hilfsmittel zur Feststellung vor allem von Gewohnheitsrecht Gerichtsentscheidungen und „die Lehrmeinung der fähigsten Völkerrechtler der verschiedenen Nationen“ dienen (lit. d). Nicht ausdrücklich erwähnt werden in Art. 38 IGH-Statut bindende Beschlüsse Internationaler Organisationen und verbindliche einseitige Rechtsakte.[24]