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Einleitung I. Vom Völkerrecht
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Völkerrecht ist anders. Wer im nationalen öffentlichen Recht, zumal dem deutschen, geschult ist, wird im Völkerrecht, dem Public International Law, manchen Eigentümlichkeiten begegnen. Diese beziehen sich nicht allein auf die schwächer ausgeprägten Möglichkeiten effektiver Durchsetzung des Rechts gegenüber dem Rechtsbrecher, die für die lange Zeit verbreiteten Zweifel am Rechtscharakter des Völkerrechts verantwortlich waren.[1] Aus den Besonderheiten des Völkerrechts[2] seien drei (weitere) herausgegriffen, die als besonders signifikant betrachtet werden können, obgleich sie seit einigen Jahrzehnten einem Wandel unterliegen: