Читать книгу Pädagogik bei zugeschriebener geistiger Behinderung - Anne Goldbach - Страница 10
Kategorisierung
ОглавлениеHierunter firmieren alle Positionen, welche ein Festhalten an der Begrifflichkeit ›Geistige Behinderung‹ favorisieren. Darunter fallen auch damit eng verbundene Termini wie schwere Behinderung, Schwerstmehrfachbehinderung u. a. Als Synonym für die Zuschreibung ›Geistige Behinderung‹ wird im angloamerikanischen Sprachraum gegenwärtig zumeist in kategorialer Form von Intellectual and developmental Disabilities gesprochen19.
Die Präsenz des Terminus ›Geistige Behinderung‹ betrifft einerseits den umgangssprachlich geprägten Alltag20, aber auch differente Fachzugänge: »Trotz des anthropologischen Problems, das mit der Bezeichnung ›geistige Behinderung‹ verbunden ist, bleibt sie im alltäglichen, wissenschaftlichen und juristischen Kontext weiter bestehen« (Fornefeld 2013, 61).
Mit Blick auf professions- und disziplinbezogene Fragen muss kritisch angemerkt werden, dass der Terminus Geistige Behinderung zwar etabliert scheint, aber bei genauerer Betrachtung keine pädagogische Aussagekraft entfaltet und eine »hinreichend umschriebene erzieherische Ausgangslage [damit; d. A.] nicht zu ermitteln ist« (Bach 2001, 6).
Im schulischen Kontext hat man sich in der BRD weitgehend auf die Verwendung des Etiketts ›Förderschwerpunkt geistige Entwicklung‹ (= FsgE) geeinigt und meint damit sowohl Kinder und Jugendliche, die eine sogenannte Geistige Behinderung als Diagnose haben, als auch Schülerinnen* mit einer sogenannten schweren und mehrfachen Behinderung (vgl. u. a. Dworschak et al. 2012). Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um eine Schulverwaltungskategorie, die zudem in den KMK-Empfehlungen nicht begrifflich eigenständig aufgearbeitet wird; man beruft sich auch hier weiterhin auf den Terminus und die damit verbundene Kategorie der ›Geistigen Behinderung‹. Mit dem Terminus ›Förderschwerpunkt geistige Entwicklung‹ wird jedoch grundsätzlich eine pädagogische Aufgabenstellung und nicht eine spezifische Personengruppe adressiert (vgl. Biewer & Koenig 2019).