Читать книгу Pädagogik bei zugeschriebener geistiger Behinderung - Anne Goldbach - Страница 16
1.1 (Soziale) Exklusion
ОглавлениеBetrachtet man die geschichtliche Entwicklung, so waren und sind Menschen mit einer zugeschriebenen geistigen Behinderung aufgrund ihrer wahrgenommenen Andersartigkeit in den verschiedenen gesellschaftlichen Epochen immer wieder von Ausgrenzung und Selektion betroffen.
In der Antike begegnete man Menschen, deren Erscheinung oder Wesen fremd, ›andersartig‹ oder ›naturwidrig‹ war mit mythisch-religiösen Abwehrmechanismen (Speck 2016, 17). Die Spartaner ›entledigten‹ sich ihrer ›missgebildeten Neugeborenen‹ in den Schluchten des Taygetos-Gebirges. Nicht nur in Griechenland, sondern auch im römischen und germanischen Reich wurde den vermeintlichen ›Nutzlosen‹ kein Lebensrecht und keine Menschenwürde zuerkannt. Es war üblich, sie zu töten, um damit angeblich das ›Gemeinwohl‹ zu stärken (vgl. ebd.). So schrieb Aristoteles in seiner Nikomachischen Ethik von »Erscheinungsformen eines tierischen Wesens, entstanden durch Krankheit oder Verkrüppelung« (Buch VII, Kapitel 1 in Speck ebd.).
Im Mittelalter herrschten weiter mythische und dämonische Vorstellungen, die teilweise mit christlichen Deutungsversuchen durchmischt waren. Behinderung wurde als Strafe Gottes bewertet und als das ›Böse‹ identifiziert. Die Personen galten als ›vom Teufel besessen‹. Kinder mit einer Beeinträchtigung wurden als Kinder des Satans oder als ›Wechselbälger‹ bezeichnet. Es herrschte der Glaube, dass der Teufel als Bestrafung für ein in irgendeiner Weise gotteslästerliches Verhalten ein gesundes gegen ein ›missgestaltetes‹ Kind austauscht (vgl. ebd.).
Im Zusammenhang mit der geschichtlichen Entwicklung im Mittelalter werden häufig die »Tischreden« Martin Luthers aus dem Jahre 1540 zitiert, in dem er sogenannte geistesschwache Kinder als »massa carnis«, einen »Fleischklumpen ohne Seele« (ebd., 18), bezeichnet.
Es muss angenommen werden, dass insbesondere im 16. und 17. Jahrhundert viele in irgendeiner Weise andersartige Menschen durch die Kirche verfolgt und Opfer von Hexenverbrennungen wurden (Engbarth 2003; Speck ebd.). Auf der anderen Seite war es die Kirche, die später während der Zeit der Aufklärung zur Annahme, Fürsorge und Erziehung bezüglich sogenannter geistig schwacher Menschen aufrief.
Bis ins 19. Jahrhundert galten ›Menschen mit Geistesschwäche‹ nicht als Kranke; Orte, die ihnen zugewiesen wurden, waren das Narrenschiff, der Narrenturm, die Landstraße und das Gefängnis. An diesen Orten waren sie in Gesellschaft von Vagabunden, Bettlern, Armen, Kriminellen, Verschwendern oder Spielern (vgl. Engbarth 2003). Im Mittelalter unterschied man die ›harmlosen‹ von den ›gewalttätigen Irren‹. Wenn man die Menschen für ungefährlich hielt, ließ man sie sich in der Öffentlichkeit frei bewegen und kennzeichnete sie oft mit einem Narrenkostüm (vgl. ebd.). Die ›gewalttätigen Irren‹ wurden in Zucht- oder Tollhäuser eingesperrt. Bis ins 18. Jahrhundert war der Umgang mit dem sogenannten Wahn- oder Irrsinn ein Bestandteil des Bereiches polizeilicher Ordnung, während die Medizin sich nur sporadisch damit befasste. Seine Ursachen wurden vorwiegend in einem sündhaften und unmoralischen Lebenswandel gesehen. Dementsprechend waren die Behandlungs- und Erziehungsmethoden darauf ausgerichtet, Menschen ›sozialverträglich‹ machen zu wollen. ›Irre‹ waren angekettet, sie lagen nackt in ihren Verliesen, wurden geschlagen und ausgepeitscht. Weitere Zwangsmittel waren Tollriemen, Gesichtsmasken, Mundbirnen, Zwangsstühle, -betten und -särge oder Drehmaschinen. Häufig wurde Wasser in Form von Sturzbädern, Eintauchen oder Wannenbädern eingesetzt. Es gab ›Ekelkuren‹, bei denen beispielsweise durch Brechweinstein starkes Erbrechen hervorgerufen wurde, es wurden Verbrennungen zugefügt, Seile unter die Haut gelegt, die hin und her gezogen werden konnten oder ein Aderlass durchgeführt. Ziel war immer der »absolute Gehorsam«, die »Unterwerfung« und »das Brechen des krankhaften Trotzes« (ebd., 44). Des Weiteren versprach man sich durch das Zufügen von schockähnlichen und schmerzhaften Zuständen ein Entgegenwirken bzw. eine Ablenkung vom ›Wahn‹. Lange herrschte die Vorstellung, dass ›Irre‹ keine Schmerzen wahrnehmen und wie wilde Tiere ›gezähmt‹ werden müssen (vgl. Foucault 1989 in ebd.).
Erste medizinische Erklärungen für die ›Geistesschwäche‹ oder den ›Irrsinn‹ gehen in der Renaissance auf antike Vorstellungen zurück, wonach diese auf eine Störung der vier Körpersäfte Blut, Phlegma, gelbe und schwarze Galle zurückzuführen war. Entsprechend gab es Behandlungsmethoden wie den Aderlass, die Verringerung von Gallenflüssigkeit durch Brech- und Abführmittel oder die Schleimabsonderung durch Schwitzen (vgl. ebd.).