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Teil I Disziplinäre Grundlagen

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Die Disziplin der Pädagogik bei zugewiesener geistiger Behinderung hat ihre nährenden Wurzeln in der Legitimation über den Personenkreis »und ein entsprechendes Mandat« (Musenberg & Riegert 2013, 166) für Menschen, die als geistig behindert adressiert werden. Das haben wir mit den Ausführungen zu Begriffs- und Definitionsdiskursen versucht, in nicht ganz widerspruchsfreier Art und Weise darzulegen. Im Folgenden sollen weitere markante Einflussbereiche auf das Verständnis der Disziplin einer verbesondernden Pädagogik in den Blick genommen werden. Ausgehend von der historischen Entwicklung und Prägung der Disziplin möchten wir ethische Fragen besonders intensiv beleuchten, da sie eine bedeutsame Rolle für die Grundfrage nach dem Menschenbild innerhalb der Disziplin und damit verbundene Ein- und Ausschlussprozesse verkörpern. Ausgewählten fachlichen Zugängen soll hinsichtlich ihres spezifischen Einflusses auf disziplinäre Veränderungen und Diskurse Aufmerksamkeit geschenkt werden. Hier werden im Besonderen Verortungen differenter Fachpositionen hinsichtlich der Kernfragen der Disziplin – Adressatinnen*bezug, Inklusionsanspruch und Exklusionsrisiko (ebd.) – diskutiert. Ein finaler Fokus gilt im Folgenden dem Bereich der Forschung, welcher die Entwicklung des Faches auf der Basis aktueller Fragen einer beteiligungsorientierten Wissensproduktion und einer diversitätssensiblen Forschungskultur betrachtet.

Pädagogik bei zugeschriebener geistiger Behinderung

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